AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Horst Budde
Klingenbergstraße 21
32758 Detmold

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Diese Bestellung ist für den Inhalt des Liefervertrags
maßgebend.

3. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Die bei Auftragsabschluss genannten Preise sind daher nur vorläufig. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder Umsatzsteuer, noch Fracht, Versandverpackung und Versicherung. Es gilt unsere Versandkostenregelung in der jeweils gültigen Form. Bei sämtlichen Bruttopreisen handelt es sich um unverbindlich empfohlene Preise. Bei Reparaturrechnungen und Bestellungen unter
50,00 EUR wird kein Rabatt gewährt. Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar.

4. Versand

4.1 Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Bestellers, für die Gefahr gilt dies auch dann, wenn die Firma Horst Budde die Kosten des Transports übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu
sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

4.2 Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragungen eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt.

 

 

 

 

4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.

5. Lieferung

5.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller nach vorhergehender Absprache zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus.

Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns
nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampf-
maßnahmen bei uns oder unseren Zulieferanten, nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Umstände länger als vier Wochen andauern, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

6. Beanstandungen und Mängelrügen

6.1 Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger
Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach den Ziffern 7 und 8.

6.2 Rückgaben und Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.

7. Gewährleistungen

7.1 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigt, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von
Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung.

7.2 Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Besteller keine Rechte zu. Im Übrigen kann der Besteller nur Nachbesserungen verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzteil-lieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 S. 1 BGB
bleibt unberührt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, oder von uns verweigert wird.

7.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des Mangels bleiben unbeschadet der Ziffer 11 dieser Bedingungen unberührt.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 3 Monate ab Auslieferung der Sache.

7.5 Für die Lieferung von gebrauchten Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist bei ausschließlich privater Nutzung 12 Monate ab Auslieferung der Sache. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

7.6 Verlangt der Besteller berechtigterweise die Neulieferung oder tritt er berechtigterweise vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der vom Verbraucher gezogenen
Nutzungen zu verlangen.

7.7 Eine weiterführende Garantieleistungen werden von uns nicht gewährt.

7.8 §§ 478, 479 BGB bleiben, unbeschadet der
Ziffer 8 dieser Bedingungen, unberührt.

8. Verbrauchergeschäfte

Sofern einzelne gelieferte Gegenstände nachfolgend vom Besteller an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterverkauft werden, kann der Besteller
Gewährleistungsrechte nur unter folgenden Voraussetzungen geltend machen:

8.1 Verlangt der Verbraucher im Gewährleistungsfall eine Art der Nacherfüllung, die der Besteller gemäß § 439 Abs. 3 BGB verweigern kann, so hat der Besteller von diesem Verweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Unterlässt er dies, so hat der Besteller die entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.

8.2 Verlangt der Verbraucher berechtigterweise die Neulieferung bzw. Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder tritt er berechtigterweise vom Vertrag zurück, so ist der Besteller verpflichtet, die Herausgabe der vom Verbraucher gezogenen
Nutzungen zu verlangen.

8.3 Macht der Besteller von seinem Rückgriffsrecht aufgrund eines Gewährleistungsfalles Gebrauch und hat er die Ware vom Verbraucher zurückgehalten, so hat er uns die Möglichkeit zu geben, den behaupteten Mangel zu überprüfen.

9. Rücktritt bei Pflichtverletzung

9.1 Dem Besteller steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn
wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.

9.2 Ziffer 9.1 nicht bei einem Mangel der Ware; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt.

10. Eigentumsvorbehalte

10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

10.2 Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, nicht veräußern, wenn er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungs-protokolls (Abschrift) zu melden.

10.3 Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und
Sicherheiten an uns ab. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen
gegen den Besteller.

10.4 Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

11. Zahlungen

11.1 Unsere Rechnungen werden mit dem Zugang fällig.
Rechnungen für Lieferungen sind zahlbar rein netto 30 Tage nach Zugang. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt rein netto zahlbar.

11.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Dieser Zinssatz ist höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz nachweisen.

11.3 Tritt nach Auftragserteilung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse erst nach Auftragserteilung bekannt,
so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu fordern.

11.4 Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt.

11.5 Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen erfolgen.

11.6 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Schadensersatzansprüche

12.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

12.2 Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für
Ansprüche aus einer Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen.

12.3 Schadensersatzansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen verjähren Schadensersatz-ansprüche des Bestellers in 12 Monaten nach Entstehung des Anspruches und Kenntnis des
Bestellers von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Detmold, Erfüllungsort für Zahlungen ist Detmold. Als Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma Horst Budde zuständige Gericht vereinbart. Wir behalten uns vor, am Sitz des Bestellers zu klagen.