|
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2. Angebote 3. Preise 4. Versand 4.1 Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Bestellers, für die Gefahr gilt dies auch dann, wenn die Firma Horst Budde die Kosten des Transports übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu 4.2 Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragungen eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben. 5. Lieferung 5.1 Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller nach vorhergehender Absprache zum Rücktritt berechtigt. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie sonstiger Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns 6. Beanstandungen und Mängelrügen 6.1 Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger 6.2 Rückgaben und Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden. 7. Gewährleistungen 7.1 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigt, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von 7.2 Wegen eines unerheblichen Mangels der Ware stehen dem Besteller keine Rechte zu. Im Übrigen kann der Besteller nur Nachbesserungen verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzteil-lieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 S. 1 BGB 7.3 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des Mangels bleiben unbeschadet der Ziffer 11 dieser Bedingungen unberührt. 7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 3 Monate ab Auslieferung der Sache. 7.5 Für die Lieferung von gebrauchten Geräten beträgt die Gewährleistungsfrist bei ausschließlich privater Nutzung 12 Monate ab Auslieferung der Sache. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 7.6 Verlangt der Besteller berechtigterweise die Neulieferung oder tritt er berechtigterweise vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der vom Verbraucher gezogenen 7.7 Eine weiterführende Garantieleistungen werden von uns nicht gewährt. 7.8 §§ 478, 479 BGB bleiben, unbeschadet der 8. Verbrauchergeschäfte Sofern einzelne gelieferte Gegenstände nachfolgend vom Besteller an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterverkauft werden, kann der Besteller 8.1 Verlangt der Verbraucher im Gewährleistungsfall eine Art der Nacherfüllung, die der Besteller gemäß § 439 Abs. 3 BGB verweigern kann, so hat der Besteller von diesem Verweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Unterlässt er dies, so hat der Besteller die entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. 8.2 Verlangt der Verbraucher berechtigterweise die Neulieferung bzw. Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder tritt er berechtigterweise vom Vertrag zurück, so ist der Besteller verpflichtet, die Herausgabe der vom Verbraucher gezogenen 8.3 Macht der Besteller von seinem Rückgriffsrecht aufgrund eines Gewährleistungsfalles Gebrauch und hat er die Ware vom Verbraucher zurückgehalten, so hat er uns die Möglichkeit zu geben, den behaupteten Mangel zu überprüfen. 9. Rücktritt bei Pflichtverletzung 9.1 Dem Besteller steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn 9.2 Ziffer 9.1 nicht bei einem Mangel der Ware; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abweichend geregelt. 10. Eigentumsvorbehalte 10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. 10.2 Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, nicht veräußern, wenn er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. 10.3 Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und 10.4 Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. 11. Zahlungen 11.1 Unsere Rechnungen werden mit dem Zugang fällig. 11.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, haben wir das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Dieser Zinssatz ist höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren 11.3 Tritt nach Auftragserteilung eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird uns eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse erst nach Auftragserteilung bekannt, 11.4 Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. 11.5 Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen erfolgen. 11.6 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 12. Schadensersatzansprüche 12.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers, 12.2 Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für 12.3 Schadensersatzansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen verjähren Schadensersatz-ansprüche des Bestellers in 12 Monaten nach Entstehung des Anspruches und Kenntnis des 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand |